Verarbeitung von Personendaten – neues CH-Datenschutzgesetz

  • Lesedauer:2 min Lesezeit
image_pdf

Um die eigenen Yogakurse publik zu machen, kommt man heutzutage nicht mehr um einen Internetauftritt herum. Dabei ist vielen Betreiberinnen und Betreiber von Homepages nicht bewusst, dass Sie Personendaten verarbeiten, welche dem Datenschutz gesetzlich unterstellt sind.
Die EU kennt seit Mai 2018 die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche einen Personendatenschutz rigoros regelt. Viele Anwaltskanzleien haben sich auf Abmahnungen von entsprechenden Gesetzesvertössen spezialisiert.

Das in der Schweiz bis anhin geltende Datenschutzgesetz war harmlos und man hatte bei Datenschutzverstössen wenig zu befürchten. Dies hat sich aber seit dem 1. September 2023 mit der Einführung des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes schlagartig geändert.

Ich empfehle jeder Webseiten-Betreiberin, jedem Webseiten-Betreiber in der Schweiz, sich mit dem neuen Datenschutzgesetz auseinander zu setzen und eventuell nötige Anpassungen an der eigenen Webseite (z.B. Datenschutzerklärung, Impressum, usw.) vom entsprechenden Webmaster veranlassen zu lassen.

Nähere Einzelheiten bezüglich dem, am 1. September 2023 in Kraft getretenen, Schweizer Datenschutzgesetz, können in meinen beiden folgenden Blog-Beiträgen nachgelesen werden: